Viele ISDN-Kunden der Deutschen Telekom waren wohl Anfang des Monats beunruhigt: ein Schreiben der Telekom informierte sie darüber, dass die IDSN-Anschlussvarianten des Telekommunkationsanbieters ab Spätsommer diesen Jahres eingestellt würden. Gleichzeitig riet die Telekom ihren ISDN-Kunden als Alternative den Wechsel zu einem ihrer Call&Surf-Tarife.

Konkurrenzanbieter liefen Sturm – schließlich lieferten diese den ISDN-Kunden doch meist einen separaten DSL-Anschluss. Der Branchenverband VATM warnt vor einer „schleichenden Remonopolisierung“ der Telekom. Ein weiterer Telekom-Wettbewerber handelte auch: Tele2 ging erfolgreich gerichtlich gegen die Deutsche Telekom AG vor.

Der erste Erfolg: das Landgericht Münster sah nach Angaben von Tele2 in den Kundenschreiben der Telekom Rechtswidrigkeiten und stoppte vorerst die Telekom-ISDN-Briefe mit einer einstweiligen Verfügung.

In dieser ist es der Telekom untersagt, weitere Schreiben mit dem zuvor als rechtswidrig erklärten Inhalt an ihre Kunden zu versenden.

Der größte Kritikpunkt der Tele2 an die Deutsche Telekom war das Vorgehen, mit der der pinke Telekommunikationsriese seine Kunden mit dem Vorwand der ISDN-Auflösung zum Abschluss eines Bündeltarifes gedrängt habe. Im entsprechenden Brief sei zudem die Mindestlaufzeit eines solchen Bündelproduktes von 12 bis 24 Monaten gar nicht erst erwähnt worden.