Ist die Entscheidung für einen neuen DSL-Vertrag gefallen, folgt als nächster Schritt die Beauftragung des Vertrags beim Anbieter. Hier erleben einige Leute dann eine unangenehme Überraschung, wenn dann vom Anbieter die Nachricht erfolgt, dass der DSL-Vertrag abgelehnt wird. Denn jeder Anbieter führt bei Neukunden eine Bonitätsprüfung durch, bei der dann manche Kunden als mögliche Problemkunden abgelehnt werden, weil unter anderem die Schufa fehlerhafte Informationen über diese Person dem Anbieter übermittelt hat.
So einer fehlerhaften Auskunft sollte man nachgehen, um die Ursache abzustellen. Denn sonst kann schon beim nächsten Handyvertrag, bei einem Bankkredit oder bei der Wohnungssuche so manche weitere unangenehme Überraschungen folgen.
Einmal pro Jahr kann jeder kostenfrei eine Schufa-Abfrage unter meineschufa.de durchführen. Stellen sich dabei Falscheinträge heraus, können Sie von der Schufa-Geschäftsstelle eine Korrektur verlangen. Dieses ist so im § 33 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes festgelegt. Hat Ihre Beschwerde keinen Erfolg, kann der Schufa-Ombudsmann (www.schufa-verbraucherbeirat.de) eingeschaltet werden. Dann klappt es auch mit dem neuen DSL-Vertrag.